ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hösl Electronic Zur Drehscheibe 4 92637 Weiden

Geltung der Bedingungen:

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot:

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bei Importware behalten wir uns vor, die Preise kurzfristig Wechselkursänderungen anzupassen.

2.2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise: Alle Preise verstehen sich ab Lager Weiden oder — bei Direktversand — ab deutscher Grenze bzw. cif deutscher Einfuhrhafen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit:

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc. – – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5,0 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

5. Versand und Gefahrübergang:

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.

5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager – bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen – verlassen oder die deutsche Grenze überschritten hat.

5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

6. Gewährleistung und Haftung:

6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische und elektronische Teile der Produkte sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziffer 5).

6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen dass
(a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur mit an schließender Rücksendung bzw. zum Austausch durch Ersatzlieferung an uns geschickt wird; (b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlagen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers — gleich aus welchem Rechtsgrunde – – insbesondere Wandelung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

6.7 Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.

6.8 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verfallen 3 Monate nach Versand bzw. nach Einbau durch uns.

6.9 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Eigentumsvorbehalt:

7.1 Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen vor.

7.2 Bei der Verarbeitung von Waren, die in unserem Eigentum sind, mit Waren, die sich im Eigentum des Käufers oder Dritter befinden, erwerben wir Miteigentum an den daraus entstehenden Waren. Der Umfang unseres Eigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

7.3 Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung:

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen in folgender Weise zahlbar: (a) Bei der ersten Lieferung per Vorkasse — per Nachnahme — Euroscheck oder bei Abholung gegen Barzahlung. (b) Nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto (nur wenn vereinbart). (c) Von (a) und (b) abweichende Zahlungsweisen bedürfen in jedem Falle unseres vorherigen Einverständnisses.

8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8.4 Kommt der Käufer in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein öder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9. Schutz- oder Urheberrechte:

9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.

9.2 Umgekehrt wird uns der Käufer gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt geändert oder in ein System integriert hat. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.4 entsprechend.

9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazu gehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen — ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns — lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

10. Export: Der Export unserer Waren bedarf unserer schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst zu sorgen hat.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist Weiden

11.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Weiden. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Weiden. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und das EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für gegebenenfalls ergänzungsbedürftige Lücke.